Liebe Eltern,
auf der Grundlage des Erlasses vom 13.03.2020 Aufsichtliche Weisung zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Paragraphen 33 Nummern 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab Montag 16.03.2020, zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von „SARS-CoV-2“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sende ich Ihnen die Ordnungsverfügung der Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach im Anhang.
Was bedeutet das im Einzelnen.
Die OGS wird am 16.03.2020 und 17.03.2020 noch geöffnet sein.
Sollten Sie zu der Gruppe der Schlüsselpersonen gehören und keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind/Kinder haben, dann füllen Sie bitte die beigefügten Bescheinigungen vom Arbeitgeber und für sich aus (bei Ehepaaren bitte von beiden Arbeitgebern). Die Gruppen der Schlüsselpersonen sind im Anhang aufgeführt.
Diese Bescheinigungen müssen mir, oder der Schule bis zum 17.03.2020 um 18 Uhr vorgelegt werden, oder senden Sie mir diese per E-Mail an Frommer@office-mobil.com
Sie können mich bei Fragen auch jederzeit über meine E-Mail Anschrift erreichen. Geben Sie eine Telefonnummer an. Ich rufe Sie dann zurück.
Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Bescheinigungen vorliegen haben ist die OGS ab dem 18.03.2020 bis zum 19.04.2020 geschlossen. Bitte beachten Sie das Betretungsverbot nach §33.
Die Bescheinigungen gelten natürlich auch für den Schulbereich. Sollten Sie betroffen sein würde ihr Kind vormittags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr in der Schule von den Lehrern, und ab 11.30 Uhr im Li-La Laune Land betreut werden.
In der Hoffnung, dass wir das Corona Virus jetzt schnell in den Griff bekommen sage ich,
bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Herzliche Grüße
Karin Frommer
Vorstandsvorsitzende Li-La-Laune Land e.V.
Wichtige Dokumente!
Erlass_Betretungsverbot_Gemeinschaftseinrichtungen_Kita_200313
Antrag_auf_Ausnahme_vom_Betreuungsverbot_14032020
Offizielle_Information_Land_NRW_Betretungsverbot_Kita_Betreuung_bei_Schlüsselpersonen_14.03.2020