Zusammenarbeit mit den Eltern

Wir verstehen Eltern als Experten für ihre Kinder und damit als Partner im Erziehungs- und Ausbildungsprozess.

 

Elternsprechnachmittage

In jedem Schulhalbjahr findet eine Elternsprechwoche statt. Die Lehrerinnen berichten den Erziehungsberechtigten von der Entwicklung ihrer Kinder  und beraten sie. Als Eltern haben Sie die Gelegenheit, sich ausführlich in Einzelgesprächen mit der Klassenlehrerin und den Fachlehrerinnen der Kernfächer über das Arbeits- und Sozialverhalten, den Leistungsstand und die allgemeine Entwicklung Ihres Kindes zu unterhalten.

Sprechstunden der Lehrerinnen

Gesprächsmöglichkeiten bieten darüber hinaus  die festen Sprechzeiten, die die Lehrerinnen nach Bedarf und Vereinbarung anbieten. Die individuellen Zeiten erfahren Sie auf der Klassen-pflegschaftssitzung.

 

Klassenpflegschaftssitzung /Elternabend

 Die Eltern werden jeweils am Schuljahresbeginn von der Klassenlehrerin zu einem Elternabend eingeladen. Dort werden Unterrichtsinhalte, klasseninterne Vorhaben, Aktivitäten, Stundenpläne und Anliegen besprochen. Aus der Mitte der Eltern einer Klasse wird die /der Klassenpflegschaftsvorsitzende und ihr / sein Stellvertreter gewählt .Der 2. Elternabend im Schuljahr wird von der Klassenpflegschaftsvorsitzenden einberufen,

Die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter sind Mitglieder der Schulpflegschaft.

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.

Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.

An unserer Schule übernimmt  die Schulpflegschaft traditionsgemäß wichtige Aufgaben bei der Mitgestaltung von Festen, Feiern und besonderen Veranstaltungen.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Das Schulgesetz nennt eine Liste von 26 Angelegenheiten, in denen die Schulkonferenz entscheidet, z. B. Schulprogramm, Qualitätssicherung, bewegliche Ferientage, Lehrmittel, Schulhaushalt, Wahl des Schulleiters, Erlass einer Schulordnung etc.. Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit 200 Schülern 3 Elternvertreter und 3 Lehrervertreter, sowie den Schulleiter als deren Vorsitzenden.

Anstehende Termine