Elternbrief vom 23. April 2021

Liebe Eltern der Mohnwegschule,

nachdem wir Ihnen in den letzten beiden Wochen leider nur sehr kurzfristige Vorgaben weitergeben konnten, sind die Informationen an diesem Freitag leider noch unklarer.

Gestern am späten Abend erhielten wir die Schulmail des Ministeriums. Die für uns wichtige Passage ist die folgende:

„Für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort ist entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage- Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht fort. Die Hinweise aus vorangegangenen SchulMails gelten dementsprechend weiter (siehe zuletzt die SchulMail vom 14. April 2021).“

Da im RBK die Zahlen momentan nicht zuverlässig übermittelt werden, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht, ob es zu einer Öffnung kommen kann.

Das Schulamt schreibt hierzu: „Fakt ist, dass weder wir als Schulaufsicht, noch das Schulamt oder die Bezirksregierung bestimmen können ob Distanz- oder Wechselunterricht stattfindet. Das ist eine alleinige Entscheidung des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS) auf der Grundlage der Inzidenzzahlen in einer Stadt oder einem Kreis.“

Wir müssen insofern auf eine Veröffentlichung des MAGS warten. Solange dort keine andere Aussage getroffen wird, bleiben wir im Distanzunterricht. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald eine aktuelle Entscheidung getroffen wird, wohlwissend, dass dies auch erst am Sonntagabend geschehen kann.

Ab der übernächsten Woche, also ab dem 3. Mai, hat das Ministerium verpflichtend vorgegeben, dass im Falle einer Schulöffnung tageweiser Wechselunterricht stattfindet (in unserem Fall XYXYX, YXYXY). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie Anfang der Woche.

Zuletzt möchten wir Ihnen deutlich sagen, dass ein DANKE an Sie nicht mehr ausreichend ist. Die kurzfristigen Änderungen belasten Sie genauso wie uns über die Maßen. Zum Wohle der Kinder sind wir auf jedes Modell vorbereitet.

Herzliche Grüße
Sylvia Grosser und das Schulleitungsteam des Rheinisch Bergischen Kreises

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