Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln nicht zulässt. Im Rheinisch-Bergischen Kreis ruht auch am 18.01.2024 der Präsenzbetrieb an Schulen:
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Köln.